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Influenza A/H1N1

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Allgemeines

Was ist Influenza A/H1N1?

Das Influenzavirus A/H1N1 ist ein neues menschliches Virus, das aus einer Kombination von Gensegmenten unterschiedlichen Ursprungs – Schweine-, Vogel- und Menschengene – entstanden ist. Dieses Virus wurde erstmals in Mexiko, im März 2009, entdeckt und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Wie wird das Influenzavirus A/H1N1 übertragen?

Im Rahmen der derzeitigen Epidemie wird die Influenza A/H1N1 auf folgende Weise übertragen:

  • über die Luft, d.h. durch die Verbreitung des Virus durch Hustenanfälle, Niesen oder Speicheltröpfchen;
  • durch unmittelbaren engen Kontakt (weniger als 1 Meter) zu einer mit einem respiratorischen Virus infizierten Person (wenn man diese umarmt, küsst oder ihr die Hand gibt);
  • durch indirekten Kontakt mit Gegenständen, die von dem Kranken angefasst und damit verseucht wurden (z.B. ein Türgriff).

Welche Symptome treten bei Influenza A/H1N1 auf?

Bei Influenza A/H1N1 treten generell folgende Symptome auf:

  • Fieber über 38 °C;
  • Husten und Atembeschwerden;
  • Kopfschmerzen;
  • Nasenfluss;
  • Glieder- und Muskelschmerzen;
  • gelegentlich Durchfall und/oder Erbrechen.

In diesem Falle sollte ein Arzt aufgesucht werden, der im Vorfeld telefonisch zu benachrichtigen ist, damit alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um den Kontakt mit anderen kranken Personen im Wartezimmer zu vermeiden.

Wie lange dauert die Inkubationszeit der Influenza A/H1N1?

Die Dauer zwischen der Ansteckung und dem Auftreten der ersten Krankheitssymptome kann bis zu 8 Tage betragen.

Wie lange ist das Virus ansteckend?

Ein mit dem Virus infizierter Mensch kann dieses einen Tag vor und 7 Tage nach Auftreten der Symptome übertragen.

Wie kann man sich vor Influenza A/H1N1 schützen?

Die Impfung ermöglicht es, sich selbst und seine Umgebung zu schützen. (siehe unter "Impfung")

Allgemein gesehen, ist es sinnvoll, an die elementaren Hygieneregeln zu erinnern, an einfache Verhaltensweisen, durch die das Infektionsrisiko verringert wird. Das Virus wird nämlich hauptsächlich über die Luft, jedoch auch über die Hände sowie verseuchte Gegenstände übertragen.

Es ist demnach wichtig:

  • soweit wie möglich jeglichen Kontakt mit einem Kranken zu vermeiden;
  • sich die Hände sorgfältig und regelmäßig während 30 Sekunden mit Seifenwasser oder Wasser-Alkohol-Lösungen zu waschen;
  • beim Husten oder Niesen Mund und Nase zu bedecken;
  • beim Naseputzen, Husten oder Spucken immer ein Papiertaschentuch zu benutzen, dieses sofort nach Gebrauch wegzuwerfen und sich anschließend die Hände zu waschen.

Sind antivirale Medikamente wirksam?

Im Falle einer Infektion mit dem A/H1N1-Virus können die Symptome des Erkrankten mit zwei antiviralen Medikamenten behandelt werden: Tamiflu® und Relenza®.

Solange es keinen Impfstoff gibt, sind antivirale Medikamente zurzeit – abgesehen von den üblicherweise zu treffenden Hygiene-Vorsichtsmaßnahmen – die einzige Möglichkeit, um die Krankheit zu bekämpfen. Die betreffenden antiviralen Medikamente werden vom Arzt, nach Stellung der Diagnose, verschrieben.

Es hat keinen Sinn, bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorbeugend antivirale Medikamente zu nehmen. Wenn sie nicht richtig verabreicht werden, können diese Medikamente nicht unerhebliche Nebenwirkungen hervorrufen. Unter Umständen können sie sogar zur Bildung resistenter Stämme führen und wären somit im Falle einer Erkrankung nicht mehr wirksam.

(Kenntnisstand März 2010)

Kann man sich durch den Verzehr von Schweinefleisch mit Influenza A/H1N1 anstecken?

Das Virus wird nicht durch den Verzehr von Schweinefleisch oder von Lebensmitteln auf Schweinefleischbasis übertragen. Das Virus wird beim Kochen (70 °C) abgetötet.

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Versorgung der Kranken

An wen soll man sich beim Auftreten von Influenzasymptomen wenden?

Bei plötzlichem Fieber über 38 °C im Zusammenhang mit Influenzasymptomen wie

  • Husten und Atembeschwerden;

  • Kopfschmerzen;

  • Schnupfen, Halsschmerzen;

  • Muskel- und Gliederschmerzen;

  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfall;

sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden.

Man sollte nicht zum Arzt oder in die Notaufnahme gehen, sondern vorher anrufen, damit sämtliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können, um den Kontakt mit anderen Kranken im Wartezimmer zu verhindern.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Bei Krankheit soll man zu Hause bleiben, damit die Krankheit nicht auf andere übertragen wird. Es ist darauf zu achten, wieder ganz gesund zu werden, was im Prinzip erst sieben Tage nach Auftreten der Symptome der Fall ist.

Welche Hygienemaßnahmen müssen die kranke Person und die Menschen aus deren Familienumgebung einhalten?

Die kranke Person und die Menschen, die sie umgeben, haben insbesondere folgende elementare Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • Sich die Hände mehrmals täglich, auch zwischen den Fingern, während 30 Sekunden mit Seife waschen.

  • Hygienisch husten, indem Sie ein Papiertaschentuch benutzen, dieses nach Gebrauch wegwerfen und sich die Hände waschen. Ist kein Papiertaschentuch in Reichweite, sollte man nicht in die Hände, sondern in die Innenseite des Ellenbogens husten bzw. niesen. Hierdurch wird eine Virusübertragung über die Hände verhindert.

  • Körperkontakt wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. vermeiden.

  • Gemeinsam benutzte Oberflächen (Türgriffe, Treppengeländer …) mit Seife oder einer Wasser-Alkohol-Lösung reinigen.

  • Das Zimmer, in dem sich die kranke Person aufhält, regelmäßig lüften (Fenster für einige Minuten weit öffnen).

Kommt die kranke Person in engen Kontakt (weniger als 1 Meter Abstand) mit anderen Menschen, soll sie möglichst eine chirurgische Maske tragen. Durch das Tragen einer Schutzmaske gelangen weniger Viren in die Luft. Die Schutzmaske muss, sobald sie feucht wird, gewechselt werden, mindestens alle 2 bis 3 Stunden. Sie ist sofort nach Gebrauch wegzuwerfen. Danach sollen umgehend die Hände gewaschen werden.

Welche Arten von Schutzmasken gibt es?

Es gibt zwei Arten von Masken; sie erfüllen abhängig von den jeweiligen Erfordernissen unterschiedliche Schutzfunktionen.

Die chirurgische Maske ist kranken Personen vorbehalten und soll verhindern, dass diese andere Menschen aus ihrer Umgebung infizieren. Durch das Tragen einer Schutzmaske gelangen weniger Viren in die Luft. Die Schutzmaske muss, sobald sie feucht wird, gewechselt werden, mindestens alle 2 bis 3 Stunden. Sie ist sofort nach Gebrauch wegzuwerfen.

Die FFP2-Maske (Filtering Facepiece Particles Schutzstufe 2) ist den Beschäftigten des Gesundheitswesens vorbehalten. Es handelt sich hierbei um eine Einweg-Atemschutzmaske, die Personen schützt, die regelmäßig in Kontakt mit Kranken kommen. Sie verhindert das Einatmen von luftübertragbaren Infektionserregern.

Ist das Tragen einer Schutzmaske erforderlich?

Gesunden Personen wird nicht geraten, eine chirurgische Maske zu tragen.

Kranken hingegen wird dringend empfohlen, eine chirurgische Maske bereits ab Auftreten der ersten Symptome zu tragen, und dies vor allem, wenn die kranke Person in engen Kontakt (weniger als 1 Meter Abstand) mit anderen Menschen kommt.

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Gefährdete Personen

Welche Personengruppen sind besonders gefährdet?

Ein erhöhtes Komplikationsrisiko besteht insbesondere für:

  • Personen zwischen 6 Monaten und 64 Jahren, die an einer oder mehreren schweren chronischen Krankheiten leiden (chronische Atemwegserkrankungen einschließlich Asthma; chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen; chronische Stoffwechselstörungen, darunter vor allem Diabetes; chronische Nieren- oder Leberleiden; angeborene oder erworbene Immunschwächen; chronische Nerven- oder Muskelkrankheiten; Hämoglobinopathie; oder jede sonstige Voraussetzungen, die, wie krankhafte Fettleibigkeit, einen Einfluss auf die Immunität oder Auswirkungen auf die Atemfunktion haben);

  • Kinder ab 6 Monaten, die dauerhaft mit Salicylaten (Aspirin) behandelt werden;

  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.

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Schwangere, stillende Frauen und Säuglinge

Warum sind Schwangere gefährdet?

Während einer Schwangerschaft sind mechanische und hormonelle Veränderungen festzustellen, und zwar vor allem beim Herz-Kreislauf-, beim Atmungs- und beim Immunsystem. Die Lungenkapazität nimmt ab, weil die Gebärmutter größer wird und gegen das Zwerchfell drückt. Dies stellt ein Risiko dar, da das Virus zuerst die Atemwege angreift.

All diese Veränderungen im Organismus führen dazu, dass Schwangere leichter an bestimmten Virusinfektionen und insbesondere Influenzainfektionen erkranken.

Was tun im Krankheitsfall?

Bei Schwangeren besteht die Gefahr, dass das Virus A/H1N1 zu Komplikationen führt. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich bereits bei Auftreten der ersten Influenzasymptome sofort an den behandelnden Arzt zu wenden, um mit ihm das weitere Vorgehen festzulegen.

Es wird allerdings geraten, nicht ohne vorherige Benachrichtigung in der Arztpraxis oder der Notaufnahme eines Krankenhauses zu erscheinen, um nicht andere Menschen im Wartezimmer anzustecken.

Können antivirale Medikamente verordnet werden?

Vor Einnahme eines Medikamentes ist stets ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Da Schwangere zu den stärker gefährdeten Personengruppen gehören, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass sie so schnell wie möglich nach Auftreten der Symptome mit antiviralen Medikamenten behandelt werden.

(Kenntnisstand März 2010)

Können Schwangere sich impfen lassen?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) empfehlen, Schwangere zum Kreis der prioritär zu impfenden Personen zu rechnen, da ihr Risiko, an einer schweren Form der Influenza mit ernsten Komplikationen zu erkranken, 4- bis 5-mal höher ist.

In Luxemburg hat der Hohe Gesundheitsrat (Conseil supérieur d’hygiène) in seiner Stellungnahme vom 24. September 2009 Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ebenfalls zu den prioritär zu impfenden Personen gerechnet.

Ab dem 23. November 2009 kann der Impfstoff Panenza® (ohne Adjuvans, aber mit Konservierungsmittel) Schwangeren verabreicht werden.

Es wird geraten, im Hinblick auf die Nutzen-Risiko-Bewertung einer Impfung einen Frauenarzt zu Rate zu ziehen. (siehe unter "Impfung")

(Kenntnisstand März 2010)

Kann eine Frau, die am Virus A/H1N1 erkrankt ist, stillen?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt das Stillen, da Studien zu anderen Influenzainfektionen zeigen, dass Muttermilch für das Kind eher eine Schutzfunktion erfüllt: Durch sie werden nämlich mütterliche Antikörper übertragen und das Risiko von Atemwegserkrankungen sinkt. Allgemein ist Muttermilch die beste Nahrung für das Kind und stärkt dessen Immunabwehr.

Es wird empfohlen, beim Stillen eine chirurgische Maske zu tragen und die elementaren Hygieneregeln streng einzuhalten.

(Kenntnisstand März 2010)

Kann ein kranker Säugling gestillt werden?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt das Stillen, da Muttermilch allgemein die beste Nahrung für das Kind ist und dessen Immunabwehr stärkt. Ein kranker Säugling soll also weiterhin gestillt werden, da der Körperkontakt mit der Mutter, die Flüssigkeitszufuhr und häufigere Mahlzeiten gut für das Kind sind.

(Kenntnisstand März 2010)

Kann eine Frau, die ein antivirales Medikament einnimmt, weiterhin stillen?

Falls der Arzt einer stillenden Frau ein antivirales Medikament unter Berücksichtigung ihres Komplikationsrisikos verordnet, kann sie ihren Säugling weiterhin stillen.

(Kenntnisstand März 2010)

Kann eine kranke Frau sich um ihren Säugling kümmern?

Da Kleinkinder (bis 2 Jahre) besonders leicht von dem Virus infiziert werden, wird geraten, eine gesunde Person zu bitten, sich um den Säugling zu kümmern. Ist dies nicht möglich, wird kranken Frauen empfohlen, eine chirurgische Maske zu tragen und die elementaren Hygieneregeln streng einzuhalten.

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Impfung

Gibt es einen Impfstoff, mit dem man sich gegen das Influenzavirus A/H1N1 schützen kann?

Auf europäischer Ebene

Nach Bewertung des positiven Gutachtens der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) hat die Europäische Kommission am 24. September 2009 grünes Licht für die Zulassung ("Genehmigung für das Inverkehrbringen") der zwei ersten Impfstoffe gegen Influenza A/H1N1 gegeben: Focetria® des Schweizer Pharmakonzerns Novartis und Pandemrix® des britischen Pharmakonzerns GlaxoSmithKline.

Am 6. Oktober 2009 hat die Europäische Kommission ebenfalls einen dritten Impfstoff zugelassen: Celvapan® des amerikanischen Pharmakonzerns Baxter.

Diese Zulassungen gelten für die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie auch für Island, Liechtenstein und Norwegen.

Auf nationaler Ebene

Im Rahmen einer mehreren Mitgliedsstaaten gemeinsamen Prozedur hat der französische Pharmakonzern Sanofi Pasteur die gleichzeitige Zulassung ("Genehmigung für das Inverkehrbringen") des Impfstoffs Panenza® in Frankreich sowie in Deutschland, Belgien, Spanien, Italien und Luxemburg beantragt. Dieser Impfstoff wurde am 16. November 2009 von der Französischen Agentur zur Sicherung von Gesundheitsprodukten (Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé) zugelassen.

(Kenntnisstand März 2010)

Warum sich impfen lassen?

Das Influenzavirus A/H1N1 ist sehr ansteckend. In der Tat infiziert es 3- bis 6-mal mehr Menschen als das saisonale Grippevirus und kann aus diesem Grund auch 3- bis 6-mal mehr Todesfälle verursachen.

Das Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken, die mit dem Impfstoff verbunden sein können, spricht für eine Impfung. Ihr Ziel ist es, der gesamten Bevölkerung und vor allem als Risikopersonen geltenden Menschen, also solchen, die schwere Komplikationen erleiden können, so früh wie möglich maximalen Schutz zu bieten.

Wo kann man sich impfen lassen?

Ab dem 30. November 2009 wird die Impfung dezentral bei den Allgemein- und Kinderärzten, die sich an der Impfkampagne beteiligen, vorgenommen. Personen, die sich gegen das Influenzavirus A/H1N1 impfen lassen wollen, können sich zwecks Terminvereinbarung direkt mit ihrem Allgemein- oder Kinderarzt in Verbindung setzen. Die Impfung erfolgt kostenlos in der Arztpraxis.

Schwangere können sich direkt an ihren Frauenarzt wenden. Die Impfung erfolgt kostenlos in den Polikliniken der Entbindungskliniken.

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass die Impfkampagne vom 27. Oktober bis 28. November 2009 in über das Land verteilten Impfzentren stattfand.

Welche Impfstoffe werden in Luxemburg verabreicht?

Pandemrix®

Luxemburg hat für die gesamte Bevölkerung 700 000 Dosen des Impfstoffs Pandemrix® bei GlaxoSmithKline bestellt. Die Lieferung der Impfstoffe wird über mehrere Monate verteilt ab Mitte Oktober 2009 erfolgen.

Dieser Impfstoff enthält ein Adjuvans, d.h. einen Zusatzstoff auf Squalenbasis, der die Immunreaktion verstärkt.

Die Packungsbeilage des Impfstoffs Pandemrix® ist über die Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA) abrufbar.

Panenza®

Luxemburg hat ebenfalls 15 000 Dosen des Impfstoffs Panenza® bei Sanofi Pasteur bestellt. Er ist ab dem 23. November 2009 verfügbar.

Dieser Impfstoff ohne Adjuvans, aber mit Konservierungsmittel ist ausschließlich folgenden Personen vorbehalten:

  • Kindern zwischen 6 und 23 Monaten inklusive;

  • Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel;

  • Organtransplantierten Personen.

Die Packungsbeilage des Impfstoffs Panenza® ist über die Website von Sanofi Pasteur abrufbar.

(Kenntnisstand März 2010)

Was ist ein Adjuvans?

Der Impfstoff kann einen Zusatzstoff enthalten, der als Adjuvans bezeichnet wird und die Immunreaktion verstärkt. Seit mehr als 30 Jahren enthalten viele Impfstoffe in ihrer Zusammensetzung Adjuvanzien.

Aluminiumsalze sind seit langem die hauptsächlichen Adjuvanzien, die im Allgemeinen in Impfstoffen verwendet werden. Daneben werden auch Adjuvanzien einer neueren Generation benutzt. Sie enthalten eine sogenannte Öl-in-Wasser-Emulsion, die hauptsächlich aus Squalen besteht, einer fettähnlichen Substanz, die in Pflanzen sowie bei Tieren und Menschen natürlich vorkommt. Es ist ebenfalls in bestimmten Nahrungsmitteln, Kosmetika usw. enthalten.

Warum werden in Impfstoffen Adjuvanzien verwendet?

Durch die Verwendung eines Adjuvans kann die Immunreaktion verstärkt werden. Das Adjuvans kann sich auch im Falle einer Mutation des Virus als sinnvoll erweisen, da es eine umfassendere Immunwirksamkeit begünstigen kann.

Wie werden die Impfstoffe Pandemrix® und Panenza® verabreicht?

Pandemrix®

Der Impfstoff ist in folgenden Dosen zu verabreichen:

Alterskategorie Zu verabreichende Dosis/Dosen
< 6 Monate Keine Impfung
6 Monate-9 Jahre inklusive 2 x ½ Dosis (im Abstand von mindestens 3 Wochen)
10-60 Jahre inklusive 1 einzige Dosis
Ab 61 Jahren 1 einzige Dosis
Immungeschwächte Personen 2 x 1 Dosis (im Abstand von mindestens 3 Wochen)


Panenza®

Der Impfstoff ist in folgenden Dosen zu verabreichen:

Alterskategorie Zu verabreichende Dosis/Dosen
< 6 Monate Keine Impfung
6-23 Monate inklusive 2 x ½ Dosis (im Abstand von mindestens 3 Wochen)
Schwangere 1 einzige Dosis

Organtransplantierte Personen
Unter 60 Jahren
Ab 60 Jahren


1 einzige Dosis
2 x 1 Dosis (im Abstand von mindestens 3 Wochen)


Abhängig von der Entwicklung des Virus und den Ergebnissen der laufenden klinischen Untersuchungen können diese Empfehlungen angepasst werden.

Erwachsene
Die Injektion erfolgt in den Oberarm.

Kinder
Es wird zweimal je eine halbe Dosis in einem Abstand von mindestens drei Wochen injiziert. Bei Kleinkindern erfolgt die Injektion in den Oberschenkel.

(Kenntnisstand März 2010)

Welche Nebenwirkungen kann die Impfung haben?

Aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Impfung gegen die saisonale Grippe und den klinischen Untersuchungen über den Impfstoffen gegen Influenza A/H1N1, seien sie bereits abgeschlossen oder gegenwärtig, lässt sich schließen, dass letztere nur wenige Nebenwirkungen haben.

Im Allgemeinen handelt es sich dabei um harmlose Reaktionen wie Rötungen an der Injektionsstelle, Kopf-, Muskel- oder Gelenkschmerzen sowie leichtes Fieber. Bei den meisten geimpften Personen gehen diese Symptome von selbst zurück und halten nur einen oder zwei Tage an. Schwere Komplikationen sind die Ausnahme.

Während der ersten sechs Wochen der Impfkampagne in Luxemburg haben die Ärzte der Direction de la santé (Gesundheitsdirektion) mitgeteilt, dass bei 12 Personen folgende Nebenwirkungen aufgetreten seien:

  • 5 Fälle von Muskelschmerzen über einen Zeitraum von 1 bis 3 Wochen;

  • 4 Fälle von grippeähnlichen Symptomen über einen Zeitraum von zwei Tagen;

  • 2 Fälle von neurologischer Störung;

  • 1 Fall von hohem Fieber während 2 Tagen.

Bei der kostenlosen Informationsnummer zur Influenza A/H1N1 – 8002 80 80 – sind 75 Anrufe von geimpften Personen eingegangen, bei denen hauptsächlich folgende Nebenwirkungen aufgetreten sind: Muskelschmerzen an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, grippeähnliche Symptome, Übelkeit sowie zwei allergische Reaktionen, die nicht stationär behandelt werden mussten.

(Kenntnisstand März 2010)

Wie lange dauert es bis die Impfung wirksam ist?

Die Wirkung des Impfstoffs setzt 10 bis 14 Tage nach seiner Verabreichung ein.

(Kenntnisstand März 2010)

Wird der Impfstoff Pandemrix® für die gesamte Bevölkerung bereitgestellt?

Ziel der Regierung ist es, die Impfung für die gesamte Bevölkerung anzubieten. In Luxemburg ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Insofern als sich die Lieferung des Impfstoffs Pandemrix® über mehrere Monate erstreckt, mussten bei der Impfung Prioritäten gesetzt werden.

Wer wurde prioritär geimpft?

Auf Empfehlung des Obersten Rates für Hygiene (Conseil supérieur d’hygiène), zählen in Luxemburg folgende Personen zu den vorrangig geimpften Gruppen:

  • Gesundheitspersonal;
  • Das Personal, das sich um Säuglinge unter 6 Monaten kümmert;
  • Personen zwischen 6 Monaten und 64 Jahren, die an einer oder mehreren schweren chronischen Krankheiten leiden (chronische Atemwegserkrankungen einschließlich Asthma; chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen; chronische Stoffwechselstörungen, darunter vor allem Diabetes; chronische Nieren- oder Leberleiden; angeborene oder erworbene Immunschwächen; chronische Nerven- oder Muskelkrankheiten; Hämoglobinopathie; oder jede sonstige Voraussetzungen, die, wie krankhafte Fettleibigkeit, einen Einfluss auf die Immunität oder Auswirkungen auf die Atemfunktion haben);
  • Kinder ab 6 Monaten, die dauerhaft mit Salicylaten (Aspirin) behandelt werden;
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel;
  • Personen aus der Familienumgebung von Säuglingen unter 6 Monaten;
  • Personen aus der Familienumgebung von Menschen, die an Immunsuppression leiden.

Ist der Impfstoff gegen die saisonale Grippe auch wirksam gegen Influenza A/H1N1 und umgekehrt?

Der Impfstoff gegen die saisonale Grippe schützt nicht gegen Influenza A/H1N1; umgekehrt schützt der Impfstoff gegen Influenza A/H1N1 auch nicht gegen die saisonale Grippe.

Ist es ratsam, sich sowohl gegen Influenza A/H1N1 als auch gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen?

Bestimmten Menschen wird eine Impfung sowohl gegen Influenza A/H1N1 als auch gegen die saisonale Grippe unter Berücksichtigung ihres Alters und/oder ihrer Erkrankungen empfohlen. Es wird geraten, sich in dieser Frage ärztlich beraten zu lassen.

Kann eine gleichzeitige Impfung gegen Influenza A/H1N1 und gegen die saisonale Grippe stattfinden?

Das gleichzeitige Verabreichen (während einer Sitzung und an zwei verschiedenen Körperstellen) eines Impfstoffs gegen Influenza A/H1N1 und eines Impfstoffs gegen die saisonale Grippe ist nicht zu empfehlen. Die Zeitspanne zwischen dem Verabreichen des Impfstoffs gegen Influenza A/H1N1 und dem Verabreichen des Impfstoffs gegen die saisonale Grippe muss mindestens 21 Tage betragen.

Welche Zeitspanne soll beachtet werden zwischen der Impfung gegen Influenza A/H1N1 und gegen die saisonale Grippe?

Um einen optimalen Impfschutz zu gewährleisten, sollte die Zeitspanne zwischen der Impfung gegen Influenza A/H1N1 und gegen die saisonale Grippe mindestens drei Wochen betragen.

Sind die Impfstoffe Pandemrix® und Panenza® in der Apotheke erhältlich?

Da die Impfstoffe Pandemrix® und Panenza® in Mehrdosenbehältnissen abgefüllt sind, werden sie in der Apotheke nicht erhältlich sein.

(Kenntnisstand März 2010)

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Maisons relais, Foyers scolaires und Kinderkrippen

Welche Vorbeugemaßnahmen wurden für den Schulanfang getroffen?

Das Ministerium für Gesundheit sowie das Ministerium für Familie und Integration arbeiten eng zusammen und informieren die Verantwortlichen der Maisons relais (flexible Kindertageseinrichtungen), Foyers scolaires (Schulhorte) und Kinderkrippen über die im Zusammenhang mit Influenza A/H1N1 zu treffenden Vorbeugemaßnahmen, die identisch sind mit denjenigen, die für die Schulen getroffen wurden. (siehe unter "Schulen")

Werden Maisons relais, Foyers scolaires und Kinderkrippen im Falle einer Infektion geschlossen?

Falls in einer Maison relais, einem Foyer scolaire oder einer Kinderkrippe mehrere Kinder oder Mitarbeiter Influenzasymptome aufweisen, analysieren die Gesundheitsbehörden die betreffende Situation und entscheiden nach Absprache mit dem Ministerium für Familie und Integration sowie dem Ministerium des Innern und für die Großregion über die mögliche Schließung der Einrichtung.

Belegschaft

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind von Belegschaftsangehörigen, die sich um Babys unter 6 Monaten kümmern, zu treffen?

Säuglinge haben ein besonders hohes Risiko, eine schwere Form der Influenza A/H1N1 zu entwickeln. Vor dem Alter von 6 Monaten kann die Impfung gegen die Influenza nicht verabreicht werden, so dass der einzige Schutz für Säuglinge darin besteht, zu verhindern, dass das Virus in deren unmittelbarer Umgebung zirkuliert. Aus diesen Gründen wird Belegschaftsangehörigen, die sich um Babys unter 6 Monaten kümmern, empfohlen, sich gegen Influenza A/H1N1 impfen zu lassen.

Ein nicht geimpfter Belegschaftsangehöriger, in dessen Familienumgebung jemand an Influenza A/H1N1 erkrankt ist, muss mindestens 7 Tage zu Hause bleiben, sogar wenn er keine Krankheitssymptome hat.

Ein erkrankter Belegschaftsangehöriger bleibt zu Hause und setzt sich telefonisch mit seinem behandelnden Arzt in Verbindung, um sich mit ihm über die erforderlichen Maßnahmen zu verständigen. Da die Diagnose von Influenza A/H1N1 (außer bei Vorliegen einer besonderen Indikation) nicht mehr durch einen Labortest bestätigt wird, reicht eine ärztliche Untersuchung, um die Diagnose zu stellen. Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose einer Influenza-A/H1N1-Infektion vor, muss die erkrankte Person ab dem ersten Auftreten der Symptome mindestens 7 Tage zu Hause bleiben. Nach diesem Zeitraum, der durch die Einnahme von Medikamenten nicht verkürzt wird, kann der Belegschaftsangehörige unter der Voraussetzung, dass er kein Fieber mehr hat, die Arbeit wieder aufnehmen.

Es ist sehr wichtig, dass in Betreuungseinrichtungen für Säuglinge die elementaren Hygieneregeln, einfache Verhaltensweisen, durch die das Infektionsrisiko verringert wird, beachtet werden.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind von Belegschaftsangehörigen, die sich um Kinder zwischen 6 und 24 Monaten kümmern, zu treffen?

Ein nicht geimpfter Belegschaftsangehöriger, in dessen Familienumgebung jemand an Influenza A/H1N1 erkrankt ist, muss mindestens 7 Tage zu Hause bleiben, sogar wenn er keine Krankheitssymptome hat.

Ein erkrankter Belegschaftsangehöriger bleibt zu Hause und setzt sich telefonisch mit seinem behandelnden Arzt in Verbindung, um sich mit ihm über die erforderlichen Maßnahmen zu verständigen. Da die Diagnose von Influenza A/H1N1 (außer bei Vorliegen einer besonderen Indikation) nicht mehr durch einen Labortest bestätigt wird, reicht eine ärztliche Untersuchung, um die Diagnose zu stellen. Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose einer Influenza-A/H1N1-Infektion vor, muss die erkrankte Person ab dem ersten Auftreten der Symptome mindestens 7 Tage zu Hause bleiben. Nach diesem Zeitraum, der durch die Einnahme von Medikamenten nicht verkürzt wird, kann der Belegschaftsangehörige unter der Voraussetzung, dass er kein Fieber mehr hat, die Arbeit wieder aufnehmen.

Es ist sehr wichtig, dass in Betreuungseinrichtungen für Kinder zwischen 6 und 24 Monaten die elementaren Hygieneregeln, einfache Verhaltensweisen, durch die das Infektionsrisiko verringert wird, beachtet werden.

Eltern

Was tun, wenn ein Kind in einer Betreuungseinrichtung Symptome zeigt?

Zeigt ein Kind in einer Betreuungseinrichtung Influenzasymptome, wird es nach Hause geschickt.

Es wird von den anderen Kindern isoliert, wobei es jedoch möglichst von einem Erwachsenen beaufsichtigt wird, bis es von einem Elternteil abgeholt wird. Es wird empfohlen, dass das erkrankte Kind eine chirurgische Maske trägt.

Wie lange muss ein krankes Kind zu Hause bleiben?

Ist ihr Kind krank, setzen sich die Eltern telefonisch mit dem behandelnden Arzt in Verbindung, um sich mit ihm über die erforderlichen Maßnahmen zu verständigen.

Da die Diagnose von Influenza A/H1N1 (außer bei Vorliegen einer besonderen Indikation) nicht mehr durch einen Labortest bestätigt wird, reicht eine ärztliche Untersuchung, um die Diagnose zu stellen. Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose einer Influenza-A/H1N1-Infektion vor, muss das erkrankte Kind ab dem ersten Auftreten der Symptome mindestens 7 Tage zu Hause bleiben. Nach diesem Zeitraum, der durch die Einnahme von Medikamenten nicht verkürzt wird, kann das Kind unter der Voraussetzung, dass es kein Fieber mehr hat, die Betreuungseinrichtung wieder besuchen.

Die Eltern des erkrankten Kindes sind aufgefordert, die Leitung der Betreuungseinrichtung hiervon in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht freiwillig, doch wird an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern sowie an ihre Solidarität im Hinblick auf das Gemeinwohl der Betreuungseinrichtung appelliert.

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Schulen

Welche Vorbeugemaßnahmen wurden für den Schulanfang getroffen?

Das Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung sowie das Ministerium für Gesundheit haben gemeinsam Informationsmaterial zur Influenza erstellt und für Schulen geeignete Vorbeugemaßnahmen ausgearbeitet.

Das Informations- und Sensibilisierungsmaterial, das gleich zu Schulbeginn an Lehrer, Schüler und Eltern verteilt wird, weist erneut auf die elementaren Hygieneregeln sowie das bei Auftreten von Influenzasymptomen angemessene Verhalten hin.

Sowohl in den Grundschulen als auch in den Sekundarschulen sind Sensibilisierungsaktionen vorgesehen.

Werden Schulen im Falle einer Infektion geschlossen?

Falls an einer Schule oder einem Gymnasium mehrere Kinder oder Lehrkräfte Influenzasymptome aufweisen, analysieren die Gesundheitsbehörden die betreffende Situation und entscheiden über die mögliche Schließung einer Klasse oder der Schule, wobei sie das Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung sowie das Ministerium des Innern und für die Großregion hiervon in Kenntnis setzen.

Kann der Unterricht nicht stattfinden, wird über das Intranetportal "mySchool!" des Centre de technologie de l’éducation (Zentrum für Bildungstechnologie) ein Fernunterrichtssystem bereitgestellt. Das Portal "mySchool!" bietet die Möglichkeit zu "virtuellen Lerngemeinschaften", über die Lehrer und Schüler in einer individuell zugeschnittenen und gesicherten Umgebung miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten können.

Lehrkräfte

Was muss eine Lehrkraft tun, die Influenzasymptome zeigt?

Falls eine Lehrkraft Influenzasymptome zeigt, bleibt sie zu Hause. Sie setzt sich telefonisch mit ihrem behandelnden Arzt in Verbindung, um sich mit ihm über die erforderlichen Maßnahmen zu verständigen.

Da die Diagnose von Influenza A/H1N1 (außer bei Vorliegen einer besonderen Indikation) nicht mehr durch einen Labortest bestätigt wird, reicht eine ärztliche Untersuchung, um die Diagnose zu stellen. Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose einer Influenza-A/H1N1-Infektion vor, muss die erkrankte Person ab dem ersten Auftreten der Symptome mindestens 7 Tage zu Hause bleiben.

Nach dem 3. Abwesenheitstag ist nach wie vor ein ärztliches Attest erforderlich.

Falls eine Erkrankung an Influenza A/H1N1 diagnostiziert wurde, setzt die erkrankte Lehrkraft den Präsidenten der Schulkommission (Grundschule) bzw. die Leitung des Gymnasiums hiervon in Kenntnis. Dies geschieht freiwillig, doch wird an das Verantwortungsbewusstsein der Lehrkraft sowie an ihre Solidarität im Hinblick auf das Gemeinwohl der Schule appelliert.

Was tun, wenn ein Schüler in der Schule Influenzasymptome zeigt?

Zeigt ein Schüler in der Schule Influenzasymptome, wird er nach Hause geschickt.

Er wird von den anderen Kindern isoliert, wobei er jedoch möglichst von einem Erwachsenen beaufsichtigt wird, bis er von einem Elternteil abgeholt wird. Es wird empfohlen, dass das erkrankte Kind eine chirurgische Maske trägt.

Eltern

Was müssen Eltern tun, wenn ihr Kind Influenzasymptome zeigt?

Falls ihr Kind krank ist, setzen sich die Eltern telefonisch mit dem behandelnden Arzt in Verbindung, um sich mit ihm über die erforderlichen Maßnahmen zu verständigen.

Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose von Influenza A/H1N1 vor, setzen die Eltern des erkrankten Kindes die Schulkommission (Grundschule) bzw. die Leitung des Gymnasiums hiervon in Kenntnis. Dies geschieht freiwillig, doch wird an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern sowie an ihre Solidarität im Hinblick auf das Gemeinwohl der Schule appelliert.

Wie lange muss ein erkrankter Schüler zu Hause bleiben?

Da die Diagnose von Influenza A/H1N1 (außer bei Vorliegen einer besonderen Indikation) nicht mehr durch einen Labortest bestätigt wird, reicht eine ärztliche Untersuchung, um die Diagnose zu stellen. Liegt eine (mutmaßliche oder bestätigte) Diagnose einer Influenza-A/H1N1-Infektion vor, muss der erkrankte Schüler ab dem ersten Auftreten der Symptome mindestens 7 Tage zu Hause bleiben. Nach diesem Zeitraum, der durch die Einnahme von Medikamenten nicht verkürzt wird, kann der Schüler unter der Voraussetzung, dass er kein Fieber mehr hat, den Unterricht wieder besuchen.

Wie bei jeder krankheitsbedingten Abwesenheit ist der Schule nach dem 3. Abwesenheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen.

Als Voraussetzung für die Wiederzulassung eines Kindes zum Unterricht kann auf keinen Fall eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Ansteckungsgefahr verlangt werden.

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Unternehmen

Was sind die Auswirkungen einer Influenzapandemie auf ein Unternehmen?

Im Hinblick auf die Ausbreitung des Virus sowie in Erwartung einer hohen Zahl von Krankheitsfällen ist mit einer spürbaren Beeinträchtigung der Aktivität im Unternehmen zu rechnen.

Unter den möglichen Auswirkungen sind als wichtigste folgende zu nennen:

  • weniger Arbeitskräfte am Arbeitsplatz;

  • gleichzeitige Nichtverfügbarkeit mehrerer Führungskräfte, Verantwortlicher oder Fachkräfte;

  • Versorgungsprobleme aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheiten bei Lieferanten und Zulieferern.

Wie kann sich ein Unternehmen auf eine Pandemie vorbereiten?

Da die Arbeitgeber an erster Stelle für die Sicherstellung der Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zuständig sind, wird Ihnen die Ausarbeitung eines Business Continuity Plans (BCP) empfohlen. Dieser Vorbereitungsplan muss sowohl spezifische Organisationsformen (Organisation des Arbeitsablaufs, Arbeitszeitgestaltung …) als auch den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vorsehen.

Müssen kranke Arbeitnehmer zu Hause bleiben?

Jeder an Influenza A/H1N1 erkrankte Arbeitnehmer sollte bis zum vollständigen Verschwinden der Symptome zu Hause bleiben. Kein Arbeitgeber hat das Recht, einen kranken Arbeitnehmer fristlos zu entlassen.

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber zu informieren, falls ein Mitglied seiner Familie krank ist?

Der Arbeitgeber hat kein Recht, sich in das Privatleben der Arbeitnehmer einzumischen, und kann demnach niemandem vorschreiben, ihn zu informieren, falls ein Familienmitglied an Influenza A/H1N1 erkrankt ist.

Welche kollektiven Schutzmaßnahmen sind erforderlich?

Gemeinschaftsbereiche am Arbeitsplatz müssen täglich in Ordnung gehalten und gründlich gereinigt werden. Dies gilt auch für sanitäre Anlagen (Toiletten, Waschbecken …) sowie für Arbeitsflächen und -mittel (Schreibtische, Computer …).

Es ist wichtig, die Räume regelmäßig zu lüften. Bei Gebäuden mit einer einfachen mechanischen Belüftungsanlage ist die Belüftung aufrechtzuerhalten, wobei die Türen zu schließen sind. Im Falle einer Luftaufbereitungsanlage ist die Außenluftzufuhr aufrechtzuerhalten, während die Luftumwälzung verringert oder wenn möglich sogar unterbrochen werden soll.

Welche individuellen Schutzmaßnahmen sind zu treffen?

Es ist wichtig, dass in den Unternehmen auch die elementaren Hygienemaßnahmen eingehalten werden:

  • Sich die Hände mehrmals täglich während mindestens 30 Sekunden mit Seife waschen. Sind Wasser und Seife nicht verfügbar, gibt es eine Alternative zum Händewaschen: Wasser-Alkohol-Lösungen. Die zu verwendende Menge variiert je nach Produkt. Es ist von dem betreffenden Produkt so viel zu verwenden, dass die Hände rund 15 Sekunden lang feucht bleiben.

  • Hygienisch husten, indem Sie ein Papiertaschentuch benutzen, dieses nach Gebrauch wegwerfen und sich die Hände waschen. Ist kein Papiertaschentuch in Reichweite, sollte man nicht in die Hände, sondern in die Innenseite des Ellenbogens husten bzw. niesen. Hierdurch wird eine Virusübertragung über die Hände verhindert.

  • Körperkontakt wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. vermeiden.

Damit diese elementaren Hygienemaßnahmen eingehalten werden können, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern folgende Basisartikel zur Verfügung stellen:

  • Wasser, Flüssigseife und Einweg-Papierhandtücher;

  • Wasser-Alkohol-Lösung zum Händewaschen, falls Wasser und Flüssigseife nicht verfügbar sind;

  • Abfalleimer.

Der Arbeitgeber muss über diese Artikel in ausreichender Menge verfügen.

Kann ein Unternehmen einen Vorrat an chirurgischen Masken und Handschuhen anlegen?

Je nach Risikoeinschätzung kann es der Arbeitgeber für nötig erachten, der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Arbeitnehmer das Tragen einer chirurgischen Maske vorzuschlagen bzw. vorzuschreiben.

Die chirurgische Maske ist kranken Personen vorbehalten und soll verhindern, dass diese andere Menschen aus ihrer Umgebung infizieren. Durch das Tragen einer Schutzmaske gelangen weniger Viren in die Luft. Die Schutzmaske muss, sobald sie feucht wird, gewechselt werden, mindestens alle 2 bis 3 Stunden. Sie ist sofort nach Gebrauch wegzuwerfen.

Schutzhandschuhe sind vorzusehen für Personen, die für das Einsammeln von Abfällen und das Leeren der Abfalleimer zuständig sind.

Für die Anschaffung dieser persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist jeder Arbeitgeber selbst verantwortlich.

Kann ein Unternehmen antivirale Medikamente einlagern?

Antivirale Medikamente (Tamiflu® und Relenza®) können nicht vom Arbeitgeber gekauft, eingelagert oder verteilt werden, da es sich hierbei um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, d.h. Medikamente, die vom Arzt im Krankheitsfall individuell verordnet werden.

Selbstmedikation ist unbedingt zu unterlassen, um das Risiko von Resistenzbildungen des Virus gegen diese Medikamente zu verringern.


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   Liens externes
  * Robert-Koch-Institut: Fragen und Antworten (DE)
  * WHO: Questions et réponses (FR)
  * Influenza.be: Questions et réponses (FR)
  * www.pandemie-grippale.gouv.fr: Questions et réponses (FR)

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